Garantiebestimmungen für Produkte der Fa. SCHMIEDL
I. Garantiedauer
Für Produkte der Fa. SCHMIEDL gelten die nachstehend angeführten Fristen:
für Dichtheit und Festigkeit der Guss– bzw. Drehteile und deren Verarbeitung – 7 Jahre
für hochglanzverchromte Metalloberflächen – 7 Jahre
auf alle nicht hochglanzverchromten Oberflächen (z.B. farbige Oberflächen) – 1 Jahr
auf Ersatzteile – 1 Jahr
II. Garantiebeginn und Garantiezeit
Die Garantiezeit beginnt jeweils mit dem Kaufdatum. Durch Ersatzlieferungen oder Reparatur aus Garantiegründen tritt keine Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit ein. Eine etwaige Verlängerung der Gewährleistung des Verkäufers, gemäß Konsumentenschutzgesetz, verlängert die Garantiezeit nicht.
III. Allgemeines und Voraussetzungen
Die Fa. SCHMIEDL garantiert dem Endkunden, dass die von der Fa. SCHMIEDL gelieferten Produkte für den oben genannten Zeitraum nach dem Erwerbsdatum frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantie sind:
- der Nachweis des Kaufdatums
- der Nachweis über die Montage durch autorisiertes Montagepersonal
- die Produkte der Fa. SCHMIEDL sind im Besitz des Erstkäufers
- die Einsendung der defekten Produkte an das Stammwerk der Fa. SCHMIEDL in Innsbruck
Nach Feststellung eines Mangels muss der Garantieanspruch sofort geltend gemacht werden. Bei offensichtlichen Mängeln (z. B. beschädigte Oberflächen) muss der Garantieanspruch innerhalb von 8 Tagen ab Kaufdatum geltend gemacht werden.
IV. Inhalt und Umfang
Die Garantie erstreckt sich auf einwandfreie, dem Zweck entsprechende Funktion, Verarbeitung und Oberflächenbeschichtung. Die Fa. SCHMIEDL verpflichtet sich im Fall eines unter die Garantie fallenden Defekts, das Produkt nach eigenem Ermessen entweder zu reparieren oder auszutauschen, sofern die Fa. SCHMIEDL innerhalb der Garantiezeit informiert wurde. Der Austausch erfolgt entweder mit einem neuen oder neuwertigen Produkt, wenn dies zumindest gleichwertige Funktion und Beschaffenheit aufweist. Ausgetauschte Teile oder Produkte werden Eigentum der Fa. SCHMIEDL. Kann die Fa. SCHMIEDL das Produkt nicht reparieren oder ersetzen, so wird dem Kunden der Kaufpreis für das Produkt innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Benachrichtigung über den Defekt zurückerstattet. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind, soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, ausgeschlossen.
V. Einschränkungen
Die Garantie betrifft nur solche Defekte, die sich aus dem sachgemäßen Gebrauch der Produkte ergeben. Sie erstreckt sich insbesondere nicht auf Schäden infolge:
- unsachgemäßer Montage (insbesondere durch nicht autorisiertes Montagepersonal)
- unzureichender oder unsachgemäßer Wartung
- nicht autorisierter Veränderungen oder Missbrauch
- Einsatz der Produkte in ungeeigneten Umgebungsbedingungen (z.B. Frost, Wasser, Dauerfeuchtigkeit, etc.)
- anderer Durchflußmedien als Wasser
- verunreinigtem oder stark kalkhaltigem Wasser
- Überschreiten des höchstzulässigen Betriebsdruckes von 6 bar bzw. der höchstzulässigen Warmwassertemperatur von 70°C
- unsachgemäßer Handhabung bzw. Transport
- Reinigungsfehler
Sanitärarmaturen werden aus unterschiedlichen Rohstoffen hergestellt, die bei farbigen Oberflächen auch unterschiedliche Brenntemperaturen erfordern. Absolute Farbgleichheit kann dadurch nicht zugesichert werden. Farbabweichungen berechtigen nicht zur Reklamation.
VI. Sonstiges
- Sollten einzelne Teile dieser Garantiebestimmungen aus irgendwelchen Gründen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt.
- Erfüllungsort für alle sich aus Garantieverpflichtungen ergebenden Verbindlichkeiten ist A-6020 Innsbruck.
ARMATURENFABRIK GUSTAV SCHMIEDL, ETRICHGASSE 18A, A-6020 INNSBRUCK
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